Die Pflege Q Schulungsangebote
Mit unserer Erfahrung und zertifizierten Schulungsprogramm bietet die Pflege Q die perfekte Lösung für die Fortbildung Ihres Teams.
Gemeinsam stärken wir die Kompetenzen Ihres Teams und fördern die kontinuierliche Weiterentwicklung in der Pflege!
Wir freuen uns auf Sie!
Hinweis zur eigenverantwortlichen Klärung der Anerkennung
Der Bildungsanbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die vertragsrechtliche Anerkennung eines angebotenen Curriculums (insbesondere Basiskurs und/oder Aufbau-/Expertenkurs, sowie Pädiatrie Upgrade nach den Vorgaben des jeweiligen Fachverbandes) nicht automatisch erfolgt.
Die Prüfung, ob und in welchem Umfang die absolvierte Qualifikation den Anforderungen bestehender Versorgungsverträge, Rahmenempfehlungen nach § 132l SGB V oder sonstiger vertraglicher bzw. aufsichtsrechtlicher Vorgaben entspricht, obliegt ausschließlich dem jeweiligen Pflegedienst bzw. Leistungserbringer als Vertragspartner der Kostenträger.
Da die Inhalte der Rahmenempfehlungen regelmäßig integraler Bestandteil bestehender Versorgungsverträge sind, kann eine Teilnahme an einer Qualifikationsmaßnahme ohne vorherige Abstimmung mit dem zuständigen Vertragspartner oder Kostenträger im Einzelfall zu Abweichungen von vertraglich geschuldeten Qualifikationsanforderungen führen.
Nach § 9 Abs. 3 der einschlägigen Rahmenempfehlungen sind Änderungen oder Sonderregelungen grundsätzlich im gegenseitigen Einvernehmen mit dem jeweiligen Kostenträger möglich. Die Einholung einer solchen Zustimmung sowie die formale Anerkennung der Qualifikation liegt allein im Verantwortungsbereich des jeweiligen Pflegedienstes.
Der Bildungsanbieter übernimmt insoweit keinerlei Gewähr oder Haftung für:
• die vertragsrechtliche Anerkennung der Qualifikation durch Kostenträger,
• die Anerkennung durch Aufsichtsbehörden oder den Medizinischen Dienst,
• oder für etwaige wirtschaftliche oder rechtliche Folgen einer fehlenden Abstimmung.
Die Teilnahme an der Qualifikationsmaßnahme erfolgt insoweit in eigener Verantwortung des jeweiligen Leistungserbringers.