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Expertenkurs

Pflegeexperte für außerklinische Intensivpflege und Beatmung. Ihre Qualifikation für die Zukunft.

Die außerklinische Intensivpflege erfordert spezialisierte Fachkenntnisse und höchste Professionalität. Mit unserem Kurs „Pflegeexperte für außerklinische Intensivpflege/Beatmung“ erwerben Sie das notwendige Wissen, um beatmungsabhängige Patienten sicher und kompetent zu versorgen.

Diese Weiterbildung als „Pflegeexperte für außerklinische Intensivpflege/Beatmung“ entspricht den gesetzlichen Anforderungen nach §132l Abs. 1 SGB V und qualifiziert Sie für eine verantwortungsvolle Tätigkeit in diesem anspruchsvollen Bereich. Ob als erfahrene Pflegefachkraft oder als angehende Fachbereichsleitung – dieser Kurs bietet Ihnen eine fundierte theoretische und praxisnahe Ausbildung.

Sie erlernen die neuesten Methoden der Beatmungspflege, vertiefen Ihr Wissen in Notfallmanagement, Kommunikation und Führung und bereiten sich gezielt auf eine leitende Position vor.

Zielgruppe

Der Zugang setzt einen der folgenden absolvierten Berufsabschlüsse voraus:

  • Pflegefachfrau/Pflegefachmann; (Pflegeberufegesetz – PflBG, in Kraft getreten ab dem 01.01.2020)
  • Altenpfleger (zuständig: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) Altenpflegegesetz – AltPflG (zum 31. Dezember 2019 außer Kraft getreten); Pflegeberufegesetz – PflBG
  • Altenpfleger nach dem Altenpflegegesetz vom 25.08.2003 oder Altenpfleger mit einer dreijährigen Ausbildung nach Landesrecht
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger Krankenpflegegesetz – KrPflG (zum 31. Dezember 2019 außer Kraft getreten)
  • Gesundheits- und Krankenpfleger Krankenpflegegesetz – KrPflG (zum 31. Dezember 2019 außer Kraft getreten*)
  • Staatlich anerkannte Krankenschwester/Krankenpfleger (bis 2004)

Umfang

Der Kurs „Pflegeexperte für außerklinische Intensivpflege/Beatmung“ umfasst 200 Zeitstunden, ist als berufsbegleitende Qualifikation aufgebaut und setzt sich wie folgt zusammen: 

Kursaufbau

Theoretische Inhalte

120 Zeitstunden (Std.) ~ 160 Unterrichtseinheiten (UE) in Präsenzform vor Ort

20 Zeitstunden (Std.) ~ 27 Unterrichtseinheiten (UE) inkl. folgender Lerninhalte:
Bearbeitung einer Hausarbeit/Fallbesprechung, Vorbereitung Kolloquium, Abschlussprüfung

Insgesamt 140 Zeitstunden Theoretischer Inhalt

Aufbau/Anforderungen an die Praktika

Die Praktika umfassen mind. 60 Zeitstunden

Es muss mind. im Umfang von 40 Zeitstunden in der klinischen – und kann mit 20 Zeitstunden auch in der außerklinischen Intensivpflege durchgeführt werden

Während des Praktikums müssen die Teilnehmer:innen durch Praxisanleiter:innen, Pflegefachkräfte für Intensiv- und Anästhesiepflege, Atmungstherapeut:innen, Pflegeexpert:innen für außerklinische Intensivpflege/Beatmung begleitet und angeleitet werden. Der erfolgreiche Abschluss der Praktika ist auf dem entsprechenden Praxisnachweis innerklinische bzw. außerklinische Intensivpflege schriftlich zu dokumentieren.

Umfassendes Wissen für eine verantwortungsvolle Tätigkeit

Im Laufe des Kurses erwerben Sie umfassende Fachkenntnisse in verschiedenen Bereichen der außerklinischen Intensivpflege:

Beatmungspflege & außerklinische Intensivversorgung – Grundlagen der Beatmung, Gerätekunde, Trachealkanülenmanagement, Sauerstofftherapie und Weaning-Strategien

Notfallmanagement & Krisensituationen – Erkennen und Bewältigen von Notfallsituationen, Reanimationstechniken, Pharmakotherapie und spezielle Krankheitsbilder

Kommunikation & Führungskompetenzen – Anleitung und Schulung von Mitarbeitenden, wertschätzende Kommunikation mit Patienten und Angehörigen, interdisziplinäre Zusammenarbeit

Ethische & psychosoziale Aspekte – Umgang mit ethischen Dilemmas, kultursensible Pflege, Palliativversorgung und Selbstpflege

Rechtliche Rahmenbedingungen – Patientenverfügungen, Medizinprodukterecht, Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG)

Wissenschaftliches Arbeiten – Erstellen einer Facharbeit, Recherche und Argumentation medizinischer und pflegerischer Themen

Neben diesen theoretischen Inhalten steht die praxisnahe Anwendung im Mittelpunkt. Der Kurs kombiniert Präsenzunterricht mit digitalen Lernmethoden und beinhaltet ein begleitendes Praktikum, in dem Sie Ihr Wissen in der klinischen und außerklinischen Intensivpflege anwenden und vertiefen können.

Mit dieser Qualifikation eröffnen sich Ihnen neue Karrierechancen in einem zukunftssicheren Berufsfeld. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihre Fachkompetenzen auszubauen, sich weiterzuentwickeln und einen entscheidenden Beitrag zur hochwertigen Versorgung intensivpflichtiger Patienten zu leisten.

Zertifiziert durch

  • ArGe
  • Zertifikat Expertenkurs

Hinweis zur eigenverantwortlichen Klärung der Anerkennung

Der Bildungsanbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die vertragsrechtliche Anerkennung eines angebotenen Curriculums (insbesondere Basiskurs und/oder Aufbau-/Expertenkurs, sowie Pädiatrie Upgrade nach den Vorgaben des jeweiligen Fachverbandes) nicht automatisch erfolgt.

Die Prüfung, ob und in welchem Umfang die absolvierte Qualifikation den Anforderungen bestehender Versorgungsverträge, Rahmenempfehlungen nach § 132l SGB V oder sonstiger vertraglicher bzw. aufsichtsrechtlicher Vorgaben entspricht, obliegt ausschließlich dem jeweiligen Pflegedienst bzw. Leistungserbringer als Vertragspartner der Kostenträger.

Da die Inhalte der Rahmenempfehlungen regelmäßig integraler Bestandteil bestehender Versorgungsverträge sind, kann eine Teilnahme an einer Qualifikationsmaßnahme ohne vorherige Abstimmung mit dem zuständigen Vertragspartner oder Kostenträger im Einzelfall zu Abweichungen von vertraglich geschuldeten Qualifikationsanforderungen führen.

Nach § 9 Abs. 3 der einschlägigen Rahmenempfehlungen sind Änderungen oder Sonderregelungen grundsätzlich im gegenseitigen Einvernehmen mit dem jeweiligen Kostenträger möglich. Die Einholung einer solchen Zustimmung sowie die formale Anerkennung der Qualifikation liegt allein im Verantwortungsbereich des jeweiligen Pflegedienstes.

Der Bildungsanbieter übernimmt insoweit keinerlei Gewähr oder Haftung für:

  • ⁠die vertragsrechtliche Anerkennung der Qualifikation durch Kostenträger,

  • ⁠die Anerkennung durch Aufsichtsbehörden oder den Medizinischen Dienst,

  • ⁠oder für etwaige wirtschaftliche oder rechtliche Folgen einer fehlenden Abstimmung.

Die Teilnahme an der Qualifikationsmaßnahme erfolgt insoweit in eigener Verantwortung des jeweiligen Leistungserbringers.