Praxisanleiter/in – Update/Refresh (Berufspädagogische Fortbildung)
Gemäß der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) ist eine berufspädagogische Fortbildung im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich gegenüber der zuständigen Behörde nachzuweisen. Auch für Personen, die am 31. Dezember 2019 bereits nachweislich über die Qualifikation zur Praxisanleitung nach § 4 Abs. 3 der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV) verfügen, wird diese berufspädagogische Zusatzqualifikation gefordert. Auch für Operations-/ Anästhesietechnische Assistent/innen nach dem OTA-/ATA-Gesetz.
Kommen Sie zu uns und nehmen Sie in einer angenehmen Lernatmosphäre im Essener Süden an der qualifizierten berufspädagogischen Fortbildung teil.