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Pflichtfortbildung für Betreuungskräfte nach §§ 43b, 53b SGB XI

Seit dem 01.01.2017 wird im § 43b SGB XI der Anspruch Pflegebedürftiger in stationären Pflegeeinrichtungen (einschließlich teilstationärer Pflegeeinrichtungen) auf Maßnahmen der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung gesetzlich festgeschrieben.

Die Richtlinie nach § 53b SGB XI regelt die Aufgaben, Anforderungen und Qualifikation der zusätzlichen Betreuungskräfte, die in stationären Pflegeeinrichtungen in enger Kooperation und fachlicher Absprache mit den Pflegekräften und den Pflegeteams die Betreuungs- und Lebensqualität von Pflegebedürftigen verbessern und durch Zuwendung und Wertschätzung den Betroffenen mehr Sicherheit und Orientierung geben sollen.

Die zusätzliche Betreuung und Aktivierung ermöglicht den Austausch mit anderen Menschen und die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

Zusätzliche Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen müssen gemäß der Richtlinie nach § 53b SGB XI eine jährliche Fortbildung von mindestens 16 Unterrichtsstunden nachweisen.

Dies berechtigt zur weiteren Ausübung der Tätigkeit als zusätzliche Betreuungskraft.

Inhalte

  • Sinnvolle Tagesgestaltung: Einstellungen und Haltung als Betreuungskraft

  • Bewegung – Mobilität und Aktivität (Sitztanz, -gymnastik)

  • Training kognitiver Fähigkeiten

  • Gestaltung von Aktivitäten für Männer/ Frauen

  • Einzelbetreuung, und nun?

  • Umgang mit Gewalt, sexuellen Übergriffen oder freiheitseinschränkenden Maßnahmen

  • Beziehungsfördernde Maßnahmen

Vorraussetzungen, Kursaufbau und Abschluss

Vorraussetzung: Abschluss zusätzliche Betreuungskraft in stationären Pflegeeinrichtungen

Dauer: 2 Tage (16 Std.)

Kurszeiten: 09.00 – 16.30 Uhr

Abschluss: Teilnahmebescheinigung der PflegeQ GmbH

Ort: PflegeQ GmbH, An der Braut 8, 45239 Essen

Anmeldung: Kontaktieren Sie uns unter: info@pflege‑q.de