Nachqualifizierung für Altenpflegekräfte (§ 92 SGB V)
Nachqualifizierung der PDL für Amb. Pflegedienste
Altenpflegefachkräfte, die ihre Ausbildung vor der Durchführung der bundeseinheitlichen Altenpflegeausbildung 2006 abgeschlossen haben, müssen sich im Bereich der Behandlungspflege (Leistungen nach SGB V) nachqualifizieren, um die Pflegedienstleitung oder stellvertretende verantwortliche Pflegefachkraft in einem ambulanten Dienst übernehmen zu können.
Unser Kurs umfasst die geforderten 54 Unterrichtsstunden in Form einer berufsbegleitenden Weiterbildung. Zusätzlich erfolgt an drei Tagen ein Praktikum auf der Intensivstation oder einer anderen Station eines Krankenhauses, falls die Leitung eines ambulanten Dienstes übernommen werden soll. (Praktikumsbescheinigung der PflegeQ GmbH)